ELA-Anlagen: Vorschriften und Normen, die Sie als Planer und Errichter kennen müssen

Ohne unnötiges juristisches Beiwerk, auf den Punkt.

Bei der Planung und Errichtung von ELA-Anlagen müssen Planer und Errichter eine Vielzahl von Vorschriften und Normen beachten. Diese stellen sicher, dass die Anlagen den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen und im Ernstfall effektiv funktionieren. Um Ihnen einen Überblick zu geben, präsentieren wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Vorschriften und Normen, die Sie als Planer und Errichter von ELA-Anlagen in Deutschland kennen müssen.

Darum geht es in diesem Artikel:

DIN VDE 0833-4: Gefahrenmeldeanlagen

Diese Norm legt die Anforderungen an Sprachalarmierungsanlagen (SAA) fest. Sie behandelt die Planung, Installation und den Betrieb von ELA-Anlagen, einschließlich der Lautsprecherplatzierung, Verkabelung, Verstärkerleistung und Steuerungseinrichtungen. Sie enthält auch Vorgaben zur Signalübertragung, zum Beispiel über Leitungen oder drahtlos, sowie zur Alarmierung im Brandfall und zur Anbindung an andere Sicherheitssysteme.

→ Den Wortlaut der Norm finden Sie hier.

DIN EN 60849: Elektroakustische Notfallwarnsysteme – eine historische Norm, die geändert wurde

Diese Norm spezifizierte bis 2017 die Anforderungen an Sprachalarmanlagen (SAA) in Gebäuden. Sie behandelte die Planung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und den Betrieb von SAA. Die Norm legte Kriterien für die Sprachverständlichkeit fest, einschließlich der Mindestlautstärke, der maximalen Hintergrundgeräusche und der Sprachverzerrungen. Sie enthält auch Anforderungen an die Überwachung und Steuerung von SAA sowie an die Notfallkommunikationssysteme.

Die Norm ist bei den „alten Hasen“ in der Branche populär,

wurde aber ersetzt durch die DIN EN 50849:2017-11,

in der deutschen Fassung „EN 50849:2011“.

DIN 0833-1: Gefahrenmeldeanlagen

Diese Norm behandelt die Sprachalarmierung für Personen in Gebäuden und definiert Anforderungen an die Planung, Installation und den Betrieb von ELA-Anlagen. Sie enthält Richtlinien für die Gestaltung der Lautsprecheranordnung, die Signalübertragung, die Leistungsfähigkeit der ELA-Verstärker und die Integration von Sprachalarmierungssystemen in andere Sicherheitseinrichtungen. Die Norm stellt sicher, dass die Sprachverständlichkeit und die Alarmierungseffizienz im Notfall gewährleistet sind. Für Brandmeldeanlagen gilt diese Norm zusammen mit DIN VDE 0833-2 (VDE 0833-2); für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen ist sie zusammen mit DIN VDE 0833-3 (VDE 0833-3) anzuwenden.

→ Den Wortlaut der Norm finden Sie hier

DIN EN 54-16:

Sprachalarmzentralen

Diese Norm ist Teil der EN 54-Serie, die sich mit Sprachalarmanlagen (SAA) beschäftigt. Sie spezifiziert Anforderungen an Steuerungseinrichtungen, Verstärker und Schnittstellen in SAA-Systemen. Die Norm legt fest, wie die ELA-Anlage mit anderen sicherheitsrelevanten Systemen wie Brandmeldeanlagen oder Gebäudeleittechnik kommunizieren sollte. Sie stellt sicher, dass die ELA-Anlage ordnungsgemäß funktioniert und im Notfall zuverlässig arbeitet.

→ Den Wortlaut der Norm finden Sie hier.

DIN 18041: Hörsamkeit in Räumen

Diese Norm definiert Anforderungen an elektroakustische Anlagen in Räumen mit Publikumsverkehr, wie zum Beispiel Theatern, Veranstaltungshallen oder Konferenzräumen. Sie legt Kriterien für die Sprachverständlichkeit, die Schallemissionen und die Beschallungsqualität fest. Die Norm stellt sicher, dass die ELA-Anlage eine klare und verständliche Sprachübertragung ermöglicht und die Schallemissionen auf ein angemessenes Niveau begrenzt sind, um ein angenehmes Hörerlebnis für das Publikum zu gewährleisten.

→ Den Wortlaut der Norm finden Sie hier.

Baurechtliche Vorschriften: die MBO

Die wichtigste Regelung in Deutschland ist die Musterbauordnung (MBO). Sie legt die baurechtlichen Anforderungen für Gebäude fest, einschließlich von Brandschutzbestimmungen und Evakuierungsmaßnahmen. Die MBO wird von den einzelnen Bundesländern in ihren Landesbauordnungen übernommen und angepasst. Die entsprechenden Landesbauordnungen regeln, welche Anforderungen an ELA-Anlagen in den jeweiligen Bundesländern gelten.

→ Den Wortlaut der MBO finden Sie hier.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das ArbSchG regelt den Arbeitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten. Es enthält Bestimmungen zur Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz, einschließlich von Lärmschutz und elektrischer Sicherheit. Bei der Installation und dem Betrieb von ELA-Anlagen müssen die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes beachtet werden.

→ Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV enthält Vorschriften zur Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen. Sie legt Anforderungen an die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von ELA-Anlagen fest. Insbesondere werden hier Aspekte wie elektrotechnische Sicherheit, Schutz gegen elektrischen Schlag und die Prüfung von elektrischen Anlagen geregelt.

→ Den Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier.

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Headergraphik: Adobe Stock /  abasler

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