Wann Sie mit einer Sprachalarmierungsanlage nach EN-54 planen sollten – und was es zu beachten gibt

Die Basics über Sprachalarmierungsanlagen für Errichter und Planer


Eine Sprachalarmierungsanlage ist im Grunde eine klassische ELA-Anlage nach der 100V-Technik mit einem oder mehreren angeschlossenen Mikrofonen. Da sie aber Teil des Sicherheitskonzeptes eines Gebäudes ist, gibt es ein wenig mehr zu beachten. Denn: Die Sprachalarmierungsanlage unterstützt Menschen bei der Selbstrettung. Die müssen im Notfall ruhig und gezielt aus der Gefahrenzone gebracht werden. Das gelingt nur schwer mit einem einfachen Signalton. Eine gut geplante Sprachalarmierungsanlage kann beruhigen und die Menschen gezielter zum Ausgang leiten. Häufig ist sie im Brandfall relevant, aber auch in anderen Bedrohungsszenarien kommt sie zum Einsatz. Deswegen sind Sprachalarmierungsanlagen ein Teil der Brandschutzordnung.



Wer Beschallungsprojekte umsetzt, sollte ein Grundwissen über Sprachalarmierungsanlagen haben

Nicht jeder Errichter und Planer ist zertifiziert, eine Sprachalarmierungsanlage von vorne bis hinten zu planen, zu montieren oder in Betrieb zu nehmen. Die Grundlagen zu kennen ist trotzdem wichtig. Denn nur so können Sie im Bereich der ELA-Technik umfassend beraten und projektieren. Eine Hintergrundbeschallung mit Deckenlautsprechern können Sie zum Beispiel mit einer Sprachalarmierungsanlage kombinieren – wenn Sie von Anfang an mitplanen, was die Anlage leisten muss.

Wann ist eine Sprachalarmierungsanlage nach EN-54 Pflicht?

Diese häufige Frage lässt sich leider nicht allgemeingültig beantworten. Zwar ist die EN-54 eine Norm für Brandmeldeanlagen und somit immer gleich. Wann Sie aber eine Sprachalarmierungsanlage nach EN-54 einbauen müssen, ist unterschiedlich geregelt. Denn das fällt unter das Baurecht – und Baurecht ist Landesrecht.

Ein Indiz für Planer und planende Errichter ist es, wenn das Gebäude unter die Versammlungsstättenverordnung des Bundeslandes fällt.

Grundsätzlich unterscheiden sich aber die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer – zum Teil sogar erheblich. Das letzte Wort hat die zuständige Baubehörde. Häufig sind folgende Richtwerte ausschlaggebend für die Forderung nach einer Sprachalarmierungsanlage:

  • Eine Versammlungsstätte ab 1.000 Quadratmeter Grundfläche. Darunter fallen auch viele größere Beschallungsanlagen in Freizeiteinrichtungen.
  • Eine Versammlungsstätte, in deren Tagesbetrieb sich regelmäßig über 3.000 Personen aufhalten
  • Verkaufsräume und -flächen, die größer als 2.000 Quadratmeter sind
  • Eine Sprachalarmierunganlage mit Teil der Beschallungsanlage in Schulen sein.

Die relevanten Normen für eine Sprachalarmierungsanlage

DIN 14675                      Die übergreifende Norm für Brandmeldeanlagen. Sie beinhaltet auch Projekt- und Planungsphasen für Sprachalarmierungsanlagen. Eine Zertifizierung nach dieser Norm ist für Planer und Errichter Voraussetzung, wenn sie eine Sprachalarmierungsanlage planen und umsetzen wollen.
DIN VDE 0833                               Das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und der Betrieb von Gefahrenmelde- und Sprachalarmierungsanlagen im Brandfall
EN-54-4Energieversorgung von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen
EN-54-16Komponenten für Sprachalarmierung und Sprachalarmzentralen in Brandmeldeanlagen
EN-54-24Komponenten für Sprachalarmierung, Lautsprecher bei Brandmeldeanlagen

 


Die Mindestanforderungen an eine Pflicht-Sprachalarmierungsanlage

Eine gesetzlich vorgeschriebene Sprachalarmierungsanlage muss sechs zentrale Anforderungen erfüllen, damit ein Brandschutzbeauftragter sie abnehmen kann:

  1. Eine Sprachalarmierungsanlage braucht zwei voneinander getrennte Energiequellen. Beide müssen die Sprachalarmierungsanlage eigenständig versorgen können. Wird die normale Stromzufuhr unterbrochen, muss automatisch eine zweite, davon unabhängige Stromversorgung einspringen. Das macht es in einem Notfall unwahrscheinlicher, dass die Sprachalarmierungsanlage stromlos ist.
  2. Die Leitungswege der Sprachalarmierungsanlage müssen überwacht sein. Das kann zum Beispiel durch einen Pilot-Ton geschehen. Das sind von Menschen unhörbare Töne, mit denen sich die Sprachalarmierungsanlage selbstständig überwacht. Zwar bemerken Menschen diesen Ton nicht, die Anlage selbst merkt aber, wenn ein ELA-Lautsprecher oder eine Lautsprecherlinie im System nicht mehr ansteuerbar ist.
  3. Die Sprachalarmierungsanlage ist mit der Brandmeldeanlage verbunden und wird von dieser im Notfall angesteuert. Dazu muss es eine zugelassene, abgenommene Schnittstelle geben.
  4. Die Sprachalarmierungsanlage muss jederzeit manuell auslösbar sein
  5. Eine Sprachalarmierungsanlage muss durchgehend, ohne Ausfallzeiten, betriebsbereit sein.
  6. Die Anlage muss einen Mindest-Schallpegel von mehr als 10 dB über der Umgebungslautstärke ausgeben. Planen Sie eine Sprachalarmierungsanlage also lieber mit einem Lautsprecher mehr, um eine gute Sprachverständlichkeit zu erreichen.

Die Umgebungslautstärke muss eine zertifizierte Fachkraft mit einem geeichten Gerät messen. Elektroinstallateure ohne weitere Zertifizierungen dürfen ELA-Lautsprecher auswählen, montieren und Kabel ziehen. Eine Inbetriebnahme und Abnahme durch eine zertifizierte Fachkraft ist dann nötig, wenn eine Sprachalarmierungsanlage laut Brandmeldekonzept Pflicht ist.

5 Schritte zur grundlegenden Planung einer Sprachalarmierungsanlage

Die Einrichtung einer Sprachalarmierungsanlage können Sie mindestens in Ihr Grobkonzept zur Beschallungstechnik einfließen lassen.

Für Bauherren oder spätere Betreiber des Gebäudes ist eine dokumentierte, nachvollziehbare Liste der Planungsschritte interessant: Sie hilft, auf Augenhöhe zu arbeiten.

1. Definieren Sie die Sicherheitsstufe des Gebäudes

Es gibt insgesamt drei Sicherheitsstufen:

  • Sicherheitsstufe I: Immobilien mit weniger als 2.000 Quadratmetern Fläche und weniger als 200 Personen Fassungsvermögen. Beschädigte Leitungen dürfen nur zum Ausfall eines einzigen Brandabschnittes oder Alarmierungsbereiches führen – nicht einer ganzen Etage.
  • Sicherheitsstufe II: Gebäude mit mehr als 2.000 Quadratmetern Fläche und mehr als 200 Personen Fassungsvermögen. Ein Fehler im ELA-Verstärker oder auf einem Übertragungsweg darf nicht zum Ausfall der Sprachalarmierung in einem Alarmierungsbereich führen. Es ist also eine sogenannte A/B-Linien-Verkabelung vorgeschrieben. Die Sprachverständlichkeit (STI) darf nie unter 0,5 (CIS > 0,65) fallen, der Schalldruck nie um mehr als 3 Dezibel absinken.
  • Sicherheitsstufe III: Diese Sicherheitsstufe betrifft Gebäude mit hohen Ausfallrisiken, etwa Kraftwerke oder sicherheitskritische Industrieanlagen. Hier gelten alle Kriterien der Sicherheitsstufe II, erweitert um eine komplette weitere Sprachalarmierungsanlage. Das bedeutet, dass die einzelne Anlage redundant sein muss: Fällt eine komplette Anlage aus, steht ein ganzes weiteres System zur Verfügung.
 

Wie die Sprachverständlichkeit messbar ist

Die Kennzahlen für Sprachverständlichkeit sind der STI (Speech Transmission Index) und die CIS (Common Intelligibility Scale). Ein STI von mehr als 0,5 oder ein CIS von mehr als 0,7 ist für alle Normen ausreichend. Fällt ein Lautsprecherbereich aus, muss noch immer in allen Bereichen ein STI von 0,45 erreicht sein. Um das zu prüfen, benötigen Elektroinstallateure eine Zertifizierung und ein entsprechendes Messinstrument.

2. Finden Sie heraus, ob ein Vollschutz oder nur ein Teilschutz nötig ist

Bei einem Vollschutz müssen sämtliche Teile des Gebäudes alarmierbar sein: neben den klassischen Aufenthaltsräumen also auch Fahrstühle, sanitäre Bereiche, Technikräume, Lagerräume. Bei einem Teilschutz müssen Sie nur Bereiche beschallen, die gleichzeitig Meldebereiche der Brandmeldeanlage sind. Weitere Bereiche sind eine Frage der Auslegung des Brandschutzkonzeptes. Besprechen Sie das mit dem zuständigen Architekten oder Brandschutzbeauftragten.

3. Legen Sie Alarmierungsbereiche fest

Für diesen Schritt müssen Sie möglichst eng mit Bauherren, späteren Nutzern und Brandschutzbeauftragten zusammenarbeiten. Sie benötigen den Grundriss des Gebäudes und ein wenig Ruhe. Errechnen Sie die Raumgrößen und berechnen Sie die Anzahl der ELA-Lautsprecher. Dafür haben wir in unserem Artikel über Deckenlautsprecher eine Faustformel. Dabei können Sie auch eine grundlegende Hintergrundbeschallung mit Musik einplanen: Eine Sprachalarmierungsanlage kann problemlos auch Hintergrundmusik abspielen.

4. Legen Sie den Standort der Sprachalarmierungszentrale fest

Die Sprachalarmierungszentrale muss immer in einem möglichst trockenen, brandgeschützten Raum stehen. Alle Knöpfe und Anzeigetafeln müssen eindeutig gekennzeichnet sein. In diesem Raum befinden sich auch der Verteilerkasten und der Anlagenschrank. Überlegen Sie, ob mehrere Sprechstellen, also Mikrofone mit Anschluss an die Sprachalarmierungsanlage, sinnvoll sind.

5. Berechnen Sie die Kapazität der Verstärker

Durch die 100V-Technik können Sie einfach die Watt-Leistungen der Lautsprecher zusammenzählen und so einen ausreichenden ELA-Verstärker auswählen. Beispiel: Ein 150-Watt-Verstärker könnte zwei Zonen mit jeweils 25 3-Watt-Lautsprechern versorgen. Wir raten allerdings davon ab, die Verstärker exakt passend zu planen. Einerseits weil ein Verstärker im Grenzbereich schnell heiß wird, andererseits weil Verzerrungen auftreten können. Wir raten sogar zu einem „Puffer“ von ungefähr 20 Prozent.

Fazit: Sprachalarmierungsanlagen sind ELA-Anlagen mit zusätzlichen Anforderungen

Diese Planungsschritte und Hintergründe können Sie konzeptionell festhalten, bevor Sie eine Sprachalarmierungsanlage planen und umsetzen – oder direkt in die Beratung des Bauherren oder späteren Betreibers einfließen lassen. So schaffen Sie nicht nur mehr Projektsicherheit, sondern arbeiten auch maximal transparent. Sie sollten allerdings jederzeit im Blick haben, welche Zertifizierungen für die Umsetzung nötig sind.

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