6 Merkmale eines seriösen Facherrichters im Bereich Beschallungstechnik

Die meisten Facherrichter und Elektroinstallateure machen einen tollen Job – mit unseren Tipps finden Sie die richtigen


Wer jahrelang in der ELA-Branche arbeitet, kennt fantastische Storys von gewagten Projekten, die toll funktioniert haben. Wir hören aber auch immer wieder von Enttäuschungen und Fehlinvestitionen. Diese Enttäuschungen entstehen meistens, wenn Kunden bei uns Beschallungstechnik kaufen, zum Beispiel eine ELA-Anlage, und dann einen externen Errichter oder Elektroinstallateur beauftragen. Diese Enttäuschungen müssen nicht sein. Da wir selbst seit Jahrzehnten mit Errichterbetrieben zusammenarbeiten, tragen wir hier die wichtigsten Tipps zusammen, wie Sie einen seriösen Errichter erkennen – im besten Falle im Vorfeld.


Wir sprechen in diesem Artikel standardmäßig vom Errichter und meinen damit den Betrieb oder einen selbstständigen Handwerker, der Ihre Beschallungsanlage direkt im Gebäude installiert. Dieser Handwerker(betrieb) kann auf Beschallungstechnik spezialisiert sein, die Regel ist das aber nicht. In der Gebäudesicherheitstechnik gibt es den BHE (Bundesverband Sicherheitstechnik e.V.), der seriöse Errichter aufnimmt, außerdem gibt es VdS-Zertifizierungen, auf die sich Kunden in der Regel verlassen können. Etwas Vergleichbares gibt es in der Beschallungstechnik nicht. Eine Möglichkeit wäre ein Blick in den Zentralverband Elektrohandwerk oder eine Nachfrage bei der Handwerkskammer in Ihrer Nähe. Unsere Tipps sind auf Elektroinstallateure und sogar andere Branchen übertragbar. 

1. Der digitale Auftritt des Betriebs ist seriös

Dabei geht es nicht um die Optik der Website, sondern um Transparenz und Kundenmeinungen. Zuallererst sollten Sie prüfen, ob der Betrieb ein lizenzierter Meisterbetrieb ist. Beachten Sie außerdem folgende Punkte:

  • Hat der Betrieb ein vollständiges Impressum? Das beinhaltet:

    • vollständiger Name des Seitenbetreibers

    • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer 

    • ladungsfähige Anschrift des Seitenbetreibers

    • die Rechtsform (GmbH, GbR oder ähnliches)

    • Angaben darüber, wer das Unternehmen vertritt

  • Gibt es Referenzen auf der Website?

  • Hat der Betrieb Bewertungen bei Google? Diese müssen zwar nicht der Wahrheit entsprechen, können aber einen Eindruck geben.

Wichtig: Diese Punkte sind Indizien und reichen alleine nicht aus, um einen Errichter als seriös oder unseriös einzuschätzen. Als Anhaltspunkte sind sie aber wichtig.

Die einzelnen Stufen der elektrotechnischen Qualifikation sind beschrieben in den Normen:

  • DIN VDE 0100-200
  • DIN VDE 0105-100
  • DIN VDE 1000-10
  • in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, DGUV Vorschrift 3.

2. Der Errichter bietet einen kostenlosen und professionellen Kostenvoranschlag an

Verlangt der Errichter für den KVA Geld? Ist der KVA nur wenig detailliert oder unprofessionell, also unübersichtlich, handschriftlich oder intransparent erstellt? Erstellt der Errichter den KVA nur widerwillig? Das sollte für Sie ein Alarmsignal sein. Und dann ist da natürlich der Preis. Seien Sie vorsichtig, wenn der Preis im Vergleich zu anderen Angeboten sehr niedrig ist.

3. Der Errichter ist nach DIN 14675 zertifiziert, wenn es um eine Sprachalarmierungsanlage geht

Die DIN 14675 spricht zwar in den ersten Zeilen von Brandmeldeanlagen, erstreckt sich aber auch auf die Sprachalarmierungsanlage, wenn sie Pflicht ist  Denn wenn diese Pflicht ist, ist sie Teil des Sicherheitskonzeptes und damit besonderen gesetzlichen Vorschriften unterworfen. Das ist bei öffentlichen Einrichtungen zumeist der Fall.

4. Der Errichter ist für Sie erreichbar, pünktlich und stellt Rückfragen

Ein typisches Anzeichen unseriöser Errichterbetriebe ist eine schlechte, fast defensive Kommunikation aufseiten des Handwerkers. Natürlich muss niemand 24/7 für Sie erreichbar sein. Wer aber auf mehrfache Anrufe nicht reagiert oder Sie immer wieder abwimmelt, braucht entweder eine sehr gute Begründung oder ist schlichtweg ein schlechter Dienstleister. Ähnlich verhält es sich mit Verabredungen. Erscheint der Dienstleister zum ersten Treffen pünktlich? Eine kleine Verspätung muss noch nichts heißen, kann aber zu einem Gesamteindruck beitragen.

5. Der Errichter lässt sich die Beratungsleistung nicht kleinreden und diskutiert konstruktiv mit Ihnen

Viele Errichter im AV- und Lautsprecher-Bereich, übrigens auch im Bereich der Sicherheitstechnik, sparen sich ein ausführliches Briefing vom Fachplaner oder Architekten. Das läuft dann ganz nach dem Motto: Ich habe ja die Pläne, lassen Sie mich mal machen. Bestehen Sie aber unbedingt darauf, dass Errichter, Fachplaner, Architekt und/oder Bauleiter gemeinsam über folgende Punkte sprechen:

  • Die Aufgabe definieren: Sind alle auf dem gleichen Stand, mit welchem Ergebnis der Bauherr rechnen kann?
  • Bestandsanalyse: Sind die gebäudespezifischen Besonderheiten allen Beteiligten klar?
  • Spezielle Kundenwünsche: Gibt es besondere Wünsche des Kunden oder hat einer der Beteiligten bestimmte Zwischentöne herausgehört, die wichtig sind?
  • Gibt es Abstimmungsbedarf zwischen Planer (Architekt oder Fachplaner) und Errichter (Elektroinstallateur oder AV-Spezialist), was die Umsetzung angeht?
  • Wer übergibt die finalen Papiere an den Kunden?

6. Der Errichter bietet einen After-Sales-Service an und verschwindet nicht nach getaner Arbeit sofort

Wenn ein Errichter nach getaner Arbeit so schnell wie möglich verschwindet, sollten Sie zumindest stutzig werden. Besonders, wenn er keine oder nur eine sehr knappe Einweisung der künftigen Nutzer in die Beschallungsanlage bietet. Prüfen Sie kritisch das Abnahmeprotokoll. Darin enthalten sollten sein:

  • Eine Dokumentation über die Abnahme selbst
  • Ein Bestandsprotokoll
  • Die Bedienungsanleitung für die Beschallungsanlage
  • Möglicherweise ein Verteilerplan
  • Möglicherweise ein Messprotokoll

Häufig braucht der Kunde außerdem eine Einweisung in die ELA-Anlage, besonders dann, wenn es sich um eine Sprachalarmierungsanlage handelt. Denken Sie es sich so: Eigentlich hat jeder Dienstleister ein Interesse, auch nach der Auftragsabwicklung weiter für den Kunden da zu sein. Ist das nicht der Fall, könnte es sein, dass der Dienstleister unangenehme Fragen vermeiden möchte.

Wir freuen uns, wenn Sie durch diesen Artikel ein Projekt mit einem seriösen Errichter erfolgreich abschließen. Lesen Sie in unserem Magazin mehr rund um die Themengebiete ELA und 100-Volt-Technologie und Audio-Netzwerke.

Bildquelle Headergrafik: © Barselona Dreams – Adobe Stock
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